Zur Restwassermenge welche im Rhein um Rheinau fliessen soll sind schon viele Diskussionen geführt worden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat im Amsblatt Schaffhausen einen Entscheid publiziert. Der Entscheid sieht vor, dass bis zum Auslaufen der bestehenden Konzession, was 2036 sein wird, keine weiteren Anstrengungen um etwas zu verändern unternommen werden. Wer möchte kann diesen Entscheid Lesen auf Seite 273 (im Acrobat Reader Seite 57) im "Amtsblatt_2023_06" vom Kanton Schaffhausen. Gemäss Art. 6 vom VwVG Einwendungsberechtigte Personen oder Gruppen können geben diesen Entscheid bis zum 13.3.2023 ihre Einwende schriftlich beim BFE anmelden. Zum Amtsblatt SH-2023-06
Das BFE (Bundesamt für Enderigie) hat das foldende dazu im Internet publiziert (bitte klicken)
Noch eine Anmerkung: Die Restwassermenge (5 m3 pro Sekunde ) reicht ja aus um den Pegel in den Stauhaltungen zu halten. Denken wir mal Gewinnorientiert wie das Kraftwerk und stellen die Frage: Wer weiss was eine grössere Durchflussmenge in den Stauhaltungen bewirkt??
Hier die Übersicht wie viel bei der Restwassersanierung die einzelnen Kantone erreicht haben. Es sieht so aus, dass auch an anderen Orten in der Schweiz noch Handlungsbedarf vorliegt. (Zur Karte bitte hier klicken)
Wer sich auch für die Vorgeschichte und früher unternommene Anstrengungen die Restwassermenge um Rheinau zu erhöhen interessiert sollte sich den Bericht unter dem Link (bitte hier klicken) ansehen.
Auch der Bundesrat hat zur Energielage der Schweiz zeitlich befristete Verordnungen erlassen. Grenzgewässer sind aber von den vom Bundesrat erlassenen Verordnungen nicht betroffen. Internationale Verträge sind eben nicht so einfach ausser Kraft zu setzen. Was uns in der Zukunft zu erwarten hat?? dazu hat Bundesrat Albert Rösti das folgende publiziert: bitte hier klicken